Zur Prüfung wird auf Antrag einmalig zugelassen, wer 
        
            - 1.
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                    ein Studium des Bauingenieurwesens, der Elektrotechnik, des Maschinenbaus oder einer Ingenieurwissenschaft des Verkehrswesens an
                     
                        - a)
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                            einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, 
- b)
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                            einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule, 
- c)
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                            einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule 
 
                    erfolgreich abgeschlossen hat und
                 
- 2.
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                mindestens drei Jahre in Straßenbahnunternehmen in den für den Bau und Betrieb der Straßenbahn wesentlichen Fachbereichen als Ingenieur tätig gewesen ist; Tätigkeiten bei anderen Stellen als Ingenieur in der Planung, dem Bau, dem Betrieb oder der Überwachung spurgebundener Bahnen können bis zu einem Jahr angerechnet werden.