Ausfertigungsdatum: 14.12.2017
| § 1 | Geltungsbereich |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
| § 3 | Grundsätze für den nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb |
| § 4 | Ermittlung der dem Betrieb zugeführten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor |
| § 5 | Ermittlung der vom Betrieb abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor |
| § 6 | Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen |
| § 7 | Aufzeichnungen |
| § 8 | Ordnungswidrigkeiten |
| Anlage 1 | Stickstoff- und Phosphor-/Phosphatgehalte in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Futtermitteln, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Stickstoffzufuhr durch Leguminosen |
| Anlage 2 | Jährliche betriebliche Stoffstrombilanz |
| Anlage 3 | Dreijährige betriebliche Stoffstrombilanz |
| Anlage 4 | Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff |