Ausfertigungsdatum: 14.12.2017
| § 1 | Geltungsbereich | 
| § 2 | Begriffsbestimmungen | 
| § 3 | Grundsätze für den nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb | 
| § 4 | Ermittlung der dem Betrieb zugeführten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor | 
| § 5 | Ermittlung der vom Betrieb abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor | 
| § 6 | Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen | 
| § 7 | Aufzeichnungen | 
| § 8 | Ordnungswidrigkeiten | 
| Anlage 1 | Stickstoff- und Phosphor-/Phosphatgehalte in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Futtermitteln, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Stickstoffzufuhr durch Leguminosen | 
| Anlage 2 | Jährliche betriebliche Stoffstrombilanz | 
| Anlage 3 | Dreijährige betriebliche Stoffstrombilanz | 
| Anlage 4 | Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff |