Ausfertigungsdatum: 14.12.2017
§ 1 | Geltungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Grundsätze für den nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb |
§ 4 | Ermittlung der dem Betrieb zugeführten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor |
§ 5 | Ermittlung der vom Betrieb abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor |
§ 6 | Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen |
§ 7 | Aufzeichnungen |
§ 8 | Ordnungswidrigkeiten |
Anlage 1 | Stickstoff- und Phosphor-/Phosphatgehalte in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Futtermitteln, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Stickstoffzufuhr durch Leguminosen |
Anlage 2 | Jährliche betriebliche Stoffstrombilanz |
Anlage 3 | Dreijährige betriebliche Stoffstrombilanz |
Anlage 4 | Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff |