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Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung (StmStbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin

Ausfertigungsdatum: 13.04.2018


§ 2 StmStbAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.

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