Stiftungsgesetz (StiftBTG)
Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen

Ausfertigungsdatum: 13.09.1990


§ 29 StiftBTG

Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Stiftungen bestehen fort. Für ihre künftigen Rechtsverhältnisse sind die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwenden.