Stiftungsgesetz (StiftBTG)
Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen

Ausfertigungsdatum: 13.09.1990


§ 2 StiftBTG Auslegungsgrundsatz

Bei der Anwendung dieses Gesetzes ist in erster Linie der Wille des Stifters zu berücksichtigen.