(StGB)
Strafgesetzbuch

Ausfertigungsdatum: 15.05.1871


§ 37 StGB Parlamentarische Berichte

Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.