(StGB)
Strafgesetzbuch

Ausfertigungsdatum: 15.05.1871


§ 152 StGB Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets

Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden.