Ausfertigungsdatum: 09.05.1996
(Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 675 - 678)
Lfd.Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
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1. | Ausbildungspraxis (§ 3 Nr. 1) | ||
1.1 | Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe (§ 3 Nr. 1.1) | a) | die Ausbildungspraxis und ihre Aufgaben in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen |
b) | Aufgaben der für die Ausbildungspraxis wichtigen Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie der Finanzbehörden darstellen | ||
c) | Aufgaben der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe erklären | ||
d) | wesentliche Vorschriften des Berufsrechts der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten sowie der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer erläutern | ||
e) | Vorschriften über Verschwiegenheitspflichten und Auskunftsverweigerungsrechte beachten sowie die Folgen ihrer Verletzung beschreiben | ||
1.2 | Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 3 Nr. 1.2) | a) | für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis in Betracht kommende Vorschriften des Arbeits- und Sozialrechts erläutern |
b) | die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis wichtigen Nachweise erklären | ||
c) | Personaleinsatzplanung an praktischen Beispielen erläutern | ||
d) | Anforderungen an handlungskompetente Mitarbeiter in der Ausbildungspraxis beschreiben | ||
e) | die durch das Berufsrecht gesetzten Grenzen des selbständigen Handelns bei der eigenen Arbeit beachten | ||
1.3 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.3) | a) | rechtliche Vorschriften der Berufsbildung erklären |
b) | Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden, erläutern | ||
c) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen | ||
d) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und ihren Nutzen darstellen | ||
1.4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 1.4) | a) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten |
b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
c) | zur sparsamen Material- und Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
2. | Praxis- und Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 2) | ||
2.1 | Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe (§ 3 Nr. 2.1) | a) | Organisation der Ausbildungspraxis in Aufbau und Ablauf darstellen |
b) | Zeichnungs- und Vertretungsregelung sowie Weisungsbefugnisse beachten | ||
c) | Posteingang und Postausgang bearbeiten | ||
d) | Termine planen und bei Fristenkontrolle mitwirken | ||
e) | Aktenvermerke verfassen, Schriftstücke entwerfen und gestalten | ||
f) | Registratur- und Fachbibliotheksarbeiten durchführen | ||
g) | Vorgänge des Zahlungsverkehrs bearbeiten | ||
h) | Möglichkeiten humaner Arbeitsgestaltung an Beispielen der Ausbildungspraxis erläutern | ||
i) | Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten | ||
k) | den eigenen Aufgabenbereich selbstverantwortlich und zeitökonomisch gestalten | ||
2.2 | Kooperation und Kommunikation (§ 3 Nr. 2.2) | a) | Möglichkeiten der gegenseitigen Information und der Kooperation innerhalb der Ausbildungspraxis nutzen |
b) | Gespräche und Korrespondenz mandantenorientiert führen | ||
3. | Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 3 Nr. 3) | a) | die in der Ausbildungspraxis für unterschiedliche Arbeitsaufgaben, insbesondere für die Finanzbuchhaltung, eingesetzten Datenverarbeitungsanwendungen nutzen |
b) | Handbücher, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen | ||
c) | Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten | ||
d) | die in der Ausbildungspraxis eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken nutzen | ||
e) | Vorschriften des Datenschutzes beachten | ||
f) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit anwenden | ||
4. | Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4) | ||
4.1 | Buchführungs- und Bilanzierungs- Vorschriften (§ 3 Nr. 4.1) | a) | Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht sowie Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten |
b) | Aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht beachten und von den Buchführungspflichten unterscheiden | ||
c) | Vorschriften über die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluß anwenden | ||
d) | Vorschriften über die Aufbewahrungsfristen beachten | ||
4.2 | Buchführungs- und Abschlußtechnik (§ 3 Nr. 4.2) | a) | die verschiedenen Buchungstechniken nach ihren Einsatzmöglichkeiten unterscheiden |
b) | Kontenrahmen auswählen und Kontenpläne aufstellen | ||
c) | Konten eröffnen, Geschäftsvorfälle kontieren und buchen sowie Konten abschließen | ||
d) | Nebenbücher führen und abschließen | ||
e) | Anlagenverzeichnisse führen | ||
4.3 | Lohn- und Gehaltsabrechnung (§ 3 Nr. 4.3) | a) | Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften für die Lohn- und Gehaltsabrechnung anwenden |
b) | Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen | ||
c) | Lohn- und Gehaltskonten führen | ||
d) | die im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchführung notwendigen Nachweise und Anmeldungen erstellen | ||
e) | die Ergebnisse der Lohn- und Gehaltsabrechnung in die Finanzbuchhaltung übernehmen | ||
4.4 | Erstellen von Abschlüssen (§ 3 Nr. 4.4) | a) | Einnahme-Überschußrechnung erstellen |
b) | Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aus der Buchführung entwickeln | ||
5. | Betriebswirtschaftliche Facharbeit (§ 3 Nr. 5) | ||
5.1 | Auswerten der Rechnungslegung (§ 3 Nr. 5.1) | a) | Zielsetzung innerer und äußerer Betriebsvergleiche darstellen |
b) | betriebliche Kennziffern ermitteln und auswerten | ||
c) | Vermögens- und Kapitalstrukturen ermitteln | ||
d) | Kosten und Erlöse im Mehrjahresvergleich gegenüberstellen | ||
e) | Richtsatzvergleiche durchführen | ||
5.2 | Finanzierung (§ 3 Nr. 5.2) | a) | Finanzierungsregeln unterscheiden |
b) | Eigen- und Fremdfinanzierung; Außen- und Innenfinanzierung an Beispielen erläutern | ||
6. | Steuerliche Facharbeit (§ 3 Nr. 6) | ||
6.1 | Abgabenordnung (§ 3 Nr. 6.1) | a) | mit steuerlichen Vorschriften, Richtlinien, Rechtsprechung und Fachliteratur umgehen |
b) | Rechte und Pflichten der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren unterscheiden | ||
c) | Vorschriften über die Entstehung und Festsetzung der Steuer sowie über die Fälligkeit beachten | ||
d) | Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung und Erlaß sowie Aufrechnungserklärungen entwerfen | ||
e) | Fristen und Termine berechnen, Verjährungsfristen beachten und Anträge auf Fristverlängerung entwerfen | ||
f) | über die Zulässigkeit und Durchführung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sowie über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden Auskunft geben | ||
g) | Einsprüche und Anträge auf Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden entwerfen | ||
h) | Tatbestände der Steuerhinterziehung, der leichtfertigen Steuerverkürzung und der Steuergefährdung unterscheiden | ||
i) | über den Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens Auskunft geben | ||
6.2 | Umsatzsteuer (§ 3 Nr. 6.2) | a) | Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen erstellen |
b) | Umsatzsteuererklärungen erstellen und Umsatzverprobungen durchführen | ||
c) | Umsatzsteuerbescheide prüfen | ||
6.3 | Einkommensteuer (§ 3 Nr. 6.3) | a) | Besteuerungsgrundlagen ermitteln |
b) | Einkommensteuererklärungen erstellen | ||
c) | Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Einkünfte erstellen | ||
d) | das zu versteuernde Einkommen ermitteln | ||
e) | tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer berechnen | ||
f) | Einkommensteuer- und Feststellungsbescheide prüfen | ||
g) | Anträge auf Lohnsteuerermäßigung stellen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte prüfen | ||
6.4 | Körperschaftsteuer (§ 3 Nr. 6.4) | a) | Körperschaftsteuerpflicht prüfen |
b) | steuerpflichtiges Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz und nach dem Körperschaftsteuergesetz unterscheiden | ||
c) | Körperschaftsteuertarife, Ausschüttungsbelastung und Anrechnungsverfahren erklären | ||
6.5 | Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6.5) | a) | Gewerbesteuerrückstellungen berechnen |
b) | Gewerbesteuererklärungen einschließlich Zerlegungserklärungen erstellen | ||
c) | Gewerbesteuermeßbescheide, Zerlegungsbescheide und Gewerbesteuerbescheide prüfen | ||
6.6 | Bewertungsgesetz (§ 3 Nr. 6.6) | a) | Vermögensarten und die Bewertung der zu ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter sowie der Schulden und Abzüge erläutern |
b) | Vermögensaufstellungen erstellen | ||
c) | Wertfortschreibungsgrenzen prüfen | ||
d) | Einheitswertbescheide für Betriebsvermögen und das einem freien Beruf dienende Vermögen prüfen | ||
6.7 | Vermögensteuer (§ 3 Nr. 6.7) | a) | Vermögensteuererklärungen erstellen |
b) | Vermögensteuerbelastung errechnen | ||
c) | Neuveranlagungsgrenzen prüfen | ||
d) | Vermögensteuerbescheide prüfen |