(StFachAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten

Ausfertigungsdatum: 09.05.1996


§ 9 StFachAngAusbV Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.