(StFachAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten

Ausfertigungsdatum: 09.05.1996


§ 5 StFachAngAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.