(SteinAusbV 2003)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer/zur Steinmetzin und Steinbildhauerin

Ausfertigungsdatum: 09.05.2003


§ 2 SteinAusbV 2003 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Steinmetzarbeiten und
2.
Steinbildhauerarbeiten
gewählt werden.