(StBerG)
Steuerberatungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 16.08.1961


§ 167 StBerG Freie und Hansestadt Hamburg

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit der Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau in Hamburg anzupassen.