(StandZV)
Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln

Ausfertigungsdatum: 03.12.1982


§ 2 StandZV

Arzneimittel, die sich am 26. Oktober 2006 im Verkehr befinden, dürfen vom pharmazeutischen Unternehmer noch bis zum 1. Februar 2007 nach den Vorschriften der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln in der bis zum 26. Oktober 2006 geltenden Fassung in Verkehr gebracht werden.