Standortauswahlgesetz (StandAG)
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

Ausfertigungsdatum: 05.05.2017


Anlage 11 StandAG (zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1099)


Das Deckgebirge soll durch seine Mächtigkeit sowie seinen strukturellen Aufbau und seine Zusammensetzung möglichst langfristig zum Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs gegen direkte oder indirekte Auswirkungen exogener Vorgänge beitragen. Indikatoren hierfür sind die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasser- und erosionshemmenden Gesteinen und deren Verbreitung und Mächtigkeit im Deckgebirge sowie das Fehlen von strukturellen Komplikationen im Deckgebirge, aus denen sich Beeinträchtigungen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs ergeben können, nach der unten stehenden Tabelle.


Bewertungsrelevante
Eigenschaft des Kriterium
Bewertungsgröße des Kriteriums
beziehungsweise Indikators
Wertungsgruppe
günstigbedingt günstigungünstig
Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch günstigen Aufbau des Deckgebirges gegen Erosion und
Subrosion sowie ihre
Folgen (insbesondere
Dekompaktion)
Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs
mit grundwasserhemmenden
Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im
Deckgebirge
mächtige
vollständige Überdeckung, geschlossene Verbreitung grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge
flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise
unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise
unvollständige Verbreitung grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge
fehlende
Überdeckung,
Fehlen grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge
Verbreitung und Mächtigkeit
erosionshemmender Gesteine
im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs
mächtige
vollständige Überdeckung, weiträumige
geschlossene Verbreitung
besonders erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge
flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise
unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise
unvollständige Verbreitung
erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge
fehlende
Überdeckung, Fehlen erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge
keine Ausprägung struktureller Komplikationen (zum Beispiel Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive,
hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnten
Deckgebirge mit ungestörtem Aufbaustrukturelle Komplikationen, aber ohne
erkennbare hydraulische Wirksamkeit (zum Beispiel verheilte Klüfte/Störungen)
strukturelle Komplikationen mit potenzieller hydraulischer Wirksamkeit