Standortauswahlgesetz (StandAG)
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

Ausfertigungsdatum: 05.05.2017


Anlage 10 StandAG (zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1098)


Die chemische Zusammensetzung der Tiefenwässer und die festen Mineralphasen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs sollen sich auch nach dem Einbringen von Behälter- und Ausbaumaterial positiv auf die Rückhaltung der Radionuklide auswirken und das Material technischer und geotechnischer Barrieren chemisch möglichst nicht angreifen. Indikatoren hierfür sind:

1.
ein chemisches Gleichgewicht zwischen dem Wirtsgestein im Bereich des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs und dem darin enthaltenen tiefen Grundwasser,
2.
neutrale bis leicht alkalische Bedingungen (pH-Wert 7 bis 8) im Bereich des Tiefenwassers,
3.
ein anoxisch-reduzierendes Milieu im Bereich des Tiefenwassers,
4.
ein möglichst geringer Gehalt an Kolloiden und Komplexbildnern im Tiefenwasser und
5.
eine geringe Karbonatkonzentration im Tiefenwasser.