Stabilisierungsmechanismusgesetz (StabMechG)
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Ausfertigungsdatum: 22.05.2010


§ 6 StabMechG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.