(SpielzHerstAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin

Ausfertigungsdatum: 10.06.1997


§ 5 SpielzHerstAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.