Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
- 6.
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                Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 7.
- 
                Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 8.
- 
                Einrichten und Bedienen von Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen, 
- 9.
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                Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen, 
- 10.
- 
                Herstellen von Rohteilen, 
- 11.
- 
                Veredeln von Oberflächen, 
- 12.
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                Zusammenfügen und Montieren, 
- 13.
- 
                Dekorieren, 
- 14.
- 
                Qualitätssicherung.