(SpielzHerstAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin

Ausfertigungsdatum: 10.06.1997


§ 1 SpielzHerstAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin wird staatlich anerkannt.