Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. SozSichAbkTUNG
  4. Art 5
< Art 4

(SozSichAbkTUNG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens

Ausfertigungsdatum: 10.04.1986


Art 5 SozSichAbkTUNG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz