(SozSichAbkSVNG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit

Ausfertigungsdatum: 25.08.1998


Art 5 SozSichAbkSVNG

(1) Dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Tage, an denen das Abkommen nach seinem Artikel 45 Abs. 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 12 Abs. 1 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.