(SortSchG 1985)
Sortenschutzgesetz

Ausfertigungsdatum: 11.12.1985


§ 4 SortSchG 1985 Homogenität

Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.