(SortSchG 1985)
Sortenschutzgesetz

Ausfertigungsdatum: 11.12.1985


§ 35 SortSchG 1985 Rechtsbeschwerde

(1) Gegen den Beschluß des Beschwerdesenats findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn der Beschwerdesenat sie in dem Beschluß zugelassen hat.

(2) § 34 Abs. 3 gilt entsprechend.