Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz (SoldGG)
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten

Ausfertigungsdatum: 14.08.2006


§ 9 SoldGG Personalwerbung; Dienstpostenbekanntgabe

Anzeigen der Personalwerbung sowie Dienstposten für Soldatinnen und Soldaten dürfen nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 bekannt gegeben werden.