Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz (SoldGG)
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten

Ausfertigungsdatum: 14.08.2006


§ 20 SoldGG Übergangsvorschrift

Erfolgen Benachteiligungen in Form sexueller Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz vor dem 18. August 2006, ist das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden.