Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)
Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Ausfertigungsdatum: 16.05.2017


Schlussformel SokaSiG

(1) Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

(2) Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.