Ausfertigungsdatum: 27.03.1996
Jeder Studienbewerber hat der Hochschule zur Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 einzureichen. In der Versicherungsbescheinigung ist anzugeben, ob der Student versichert oder versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.