Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV)
Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten

Ausfertigungsdatum: 27.03.1996


§ 1 SKV-MV Unterrichtung der Studienbewerber und Studenten

Die staatlichen und die staatlich anerkannten Hochschulen sowie die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen unterrichten Studienbewerber und Studenten über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Befreiungsmöglichkeiten und das zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses einzuhaltende Verfahren durch Verteilung eines Merkblatts. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt nach Anhörung der Länder und der Spitzenverbände der Krankenkassen Inhalt und Form des Merkblatts im Bundesanzeiger bekannt.