Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. SKAG Berlin
  4. § 22
< § 21

Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin (SKAG Berlin)
Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin

Ausfertigungsdatum: 26.12.1957


§ 22 SKAG Berlin

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1958 in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz