Silberschmied-Ausbildungsverordnung (SiSchmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Silberschmied/zur Silberschmiedin

Ausfertigungsdatum: 02.04.1992


§ 11 SiSchmAusbV Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.