Silberschmied-Ausbildungsverordnung (SiSchmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Silberschmied/zur Silberschmiedin

Ausfertigungsdatum: 02.04.1992


§ 10 SiSchmAusbV Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind, insbesondere für die Ausbildungsberufe Silberschmied/Silberschmiedin in Handwerk und Industrie, sind vorbehaltlich des § 11 nicht mehr anzuwenden.