Silberschmied-Ausbildungsverordnung (SiSchmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Silberschmied/zur Silberschmiedin

Ausfertigungsdatum: 02.04.1992


§ 1 SiSchmAusbV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Silberschmied/Silberschmiedin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.