Ausfertigungsdatum: 05.05.2003
Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen (BGBl. 1998 II S. 2346) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen: