Signatarebenennungsverordnung (SignBenennV)
Verordnung über die Benennung von Signataren des Betriebsabkommens der Internationalen Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen INTERSPUTNIK für die Bundesrepublik Deutschland

Ausfertigungsdatum: 05.05.2003


§ 4 SignBenennV Gebührenhöhe

Für Amtshandlungen in Zusammenhang mit Entscheidungen über die Benennung eines Signatars wird eine einmalige Gebühr von 500 Euro erhoben.