Ausfertigungsdatum: 05.05.2003
§ 1 SignBenennV Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt
- 1.
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die Voraussetzungen und das Verfahren der Benennung von Signataren des Betriebsabkommens von INTERSPUTNIK durch die Bundesregierung als Vertragspartei von INTERSPUTNIK,
- 2.
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die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Entscheidungen über die Benennung von Signataren.