Signatarebenennungsverordnung (SignBenennV)
Verordnung über die Benennung von Signataren des Betriebsabkommens der Internationalen Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen INTERSPUTNIK für die Bundesrepublik Deutschland

Ausfertigungsdatum: 05.05.2003


§ 1 SignBenennV Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt

1.
die Voraussetzungen und das Verfahren der Benennung von Signataren des Betriebsabkommens von INTERSPUTNIK durch die Bundesregierung als Vertragspartei von INTERSPUTNIK,
2.
die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Entscheidungen über die Benennung von Signataren.