Ausfertigungsdatum: 05.05.2003
§ 1 SignBenennV Anwendungsbereich
    
        Diese Verordnung regelt 
        
            - 1.
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                die Voraussetzungen und das Verfahren der Benennung von Signataren des Betriebsabkommens von INTERSPUTNIK durch die Bundesregierung als Vertragspartei von INTERSPUTNIK, 
- 2.
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                die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Entscheidungen über die Benennung von Signataren.