(SichLVFinV)
Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer

Ausfertigungsdatum: 18.04.2016


§ 6 SichLVFinV Befreiung von der Beitragspflicht

Die Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin, ist von der Pflicht zur Zahlung von Jahres- und Sonderbeiträgen gemäß den §§ 3 und 5 befreit. Die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der Protektor Lebensversicherungs-AG bleiben bei der Berechnung der Beiträge der übrigen Mitglieder außer Ansatz.