Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung (SHV)
Verordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen

Ausfertigungsdatum: 28.06.2015


§ 6 SHV Behördliches Verfahren

Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Dieses regelt die weiteren Einzelheiten des Verfahrens.