Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung (SHV)
Verordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen

Ausfertigungsdatum: 28.06.2015


§ 5 SHV Antragsfrist

Der Antrag kann nur bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Teilnahme an einer der in § 1 Absatz 1 genannten Maßnahmen gestellt werden.