Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Ausfertigungsdatum: 27.12.2004


§ 12 SGleiG Familiengerechte Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen

Die Dienststelle hat Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Soldatinnen und Soldaten die Vereinbarkeit von Familie und Dienst erleichtern, soweit wichtige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.