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Art 1 >

(SGB4ErgG)
Gesetz zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -

Ausfertigungsdatum: 20.12.1988


Eingangsformel SGB4ErgG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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