(SGB3EntgV 2018)
Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018

Ausfertigungsdatum: 19.12.2017


§ 3 SGB3EntgV 2018 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2017 vom 10. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2893) außer Kraft.