Ausfertigungsdatum: 19.12.2017
Wird das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das Kurzarbeitergeld nur maschinell berechnet werden. Für diese Berechnung ist der als Anlage 2 beigefügte Programmablaufplan zu verwenden.