(SGB3EntgV 2018)
Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018

Ausfertigungsdatum: 19.12.2017


§ 2 SGB3EntgV 2018 Berücksichtigung des Faktorverfahrens

Wird das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das Kurzarbeitergeld nur maschinell berechnet werden. Für diese Berechnung ist der als Anlage 2 beigefügte Programmablaufplan zu verwenden.