Ausfertigungsdatum: 18.08.1980
Erstes Kapitel | |||||
Verwaltungsverfahren | |||||
Erster Abschnitt | |||||
Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe | |||||
§ 1 | Anwendungsbereich | ||||
§ 2 | Örtliche Zuständigkeit | ||||
§ 3 | Amtshilfepflicht | ||||
§ 4 | Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe | ||||
§ 5 | Auswahl der Behörde | ||||
§ 6 | Durchführung der Amtshilfe | ||||
§ 7 | Kosten der Amtshilfe | ||||
Zweiter Abschnitt | |||||
Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren | |||||
Erster Titel | |||||
Verfahrensgrundsätze | |||||
§ 8 | Begriff des Verwaltungsverfahrens | ||||
§ 9 | Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens | ||||
§ 10 | Beteiligungsfähigkeit | ||||
§ 11 | Vornahme von Verfahrenshandlungen | ||||
§ 12 | Beteiligte | ||||
§ 13 | Bevollmächtigte und Beistände | ||||
§ 14 | Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten | ||||
§ 15 | Bestellung eines Vertreters von Amts wegen | ||||
§ 16 | Ausgeschlossene Personen | ||||
§ 17 | Besorgnis der Befangenheit | ||||
§ 18 | Beginn des Verfahrens | ||||
§ 19 | Amtssprache | ||||
§ 20 | Untersuchungsgrundsatz | ||||
§ 21 | Beweismittel | ||||
§ 22 | Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht | ||||
§ 23 | Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt | ||||
§ 24 | Anhörung Beteiligter | ||||
§ 25 | Akteneinsicht durch Beteiligte | ||||
Zweiter Titel | |||||
Fristen, Termine, Wiedereinsetzung | |||||
§ 26 | Fristen und Termine | ||||
§ 27 | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand | ||||
§ 28 | Wiederholte Antragstellung | ||||
Dritter Titel | |||||
Amtliche Beglaubigung | |||||
§ 29 | Beglaubigung von Dokumenten | ||||
§ 30 | Beglaubigung von Unterschriften | ||||
Dritter Abschnitt | |||||
Verwaltungsakt | |||||
Erster Titel | |||||
Zustandekommen des Verwaltungsaktes | |||||
§ 31 | Begriff des Verwaltungsaktes | ||||
§ 31a | Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes | ||||
§ 32 | Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt | ||||
§ 33 | Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes | ||||
§ 34 | Zusicherung | ||||
§ 35 | Begründung des Verwaltungsaktes | ||||
§ 36 | Rechtsbehelfsbelehrung | ||||
§ 37 | Bekanntgabe des Verwaltungsaktes | ||||
§ 38 | Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt | ||||
Zweiter Titel | |||||
Bestandskraft des Verwaltungsaktes | |||||
§ 39 | Wirksamkeit des Verwaltungsaktes | ||||
§ 40 | Nichtigkeit des Verwaltungsaktes | ||||
§ 41 | Heilung von Verfahrens- und Formfehlern | ||||
§ 42 | Folgen von Verfahrens- und Formfehlern | ||||
§ 43 | Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes | ||||
§ 44 | Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes | ||||
§ 45 | Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes | ||||
§ 46 | Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes | ||||
§ 47 | Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes | ||||
§ 48 | Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse | ||||
§ 49 | Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren | ||||
§ 50 | Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen | ||||
§ 51 | Rückgabe von Urkunden und Sachen | ||||
Dritter Titel | |||||
Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes | |||||
§ 52 | Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt | ||||
Vierter Abschnitt | |||||
Öffentlich-rechtlicher Vertrag | |||||
§ 53 | Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages | ||||
§ 54 | Vergleichsvertrag | ||||
§ 55 | Austauschvertrag | ||||
§ 56 | Schriftform | ||||
§ 57 | Zustimmung von Dritten und Behörden | ||||
§ 58 | Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages | ||||
§ 59 | Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen | ||||
§ 60 | Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung | ||||
§ 61 | Ergänzende Anwendung von Vorschriften | ||||
Fünfter Abschnitt | |||||
Rechtsbehelfsverfahren | |||||
§ 62 | Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte | ||||
§ 63 | Erstattung von Kosten im Vorverfahren | ||||
Sechster Abschnitt | |||||
Kosten, Zustellung und Vollstreckung | |||||
§ 64 | Kostenfreiheit | ||||
§ 65 | Zustellung | ||||
§ 66 | Vollstreckung | ||||
Zweites Kapitel | |||||
Schutz der Sozialdaten | |||||
Erster Abschnitt | |||||
Begriffsbestimmungen | |||||
§ 67 | Begriffsbestimmungen | ||||
Zweiter Abschnitt | |||||
Verarbeitung von Sozialdaten | |||||
§ 67a | Erhebung von Sozialdaten | ||||
§ 67b | Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten | ||||
§ 67c | Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken | ||||
§ 67d | Übermittlungsgrundsätze | ||||
§ 67e | Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung | ||||
§ 68 | Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr | ||||
§ 69 | Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben | ||||
§ 70 | Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes | ||||
§ 71 | Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse | ||||
§ 72 | Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit | ||||
§ 73 | Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens | ||||
§ 74 | Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich | ||||
§ 74a | Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren | ||||
§ 75 | Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung | ||||
§ 76 | Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten | ||||
§ 77 | Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen | ||||
§ 78 | Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden | ||||
Dritter Abschnitt | |||||
Besondere Datenverarbeitungsarten | |||||
§ 79 | Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf | ||||
§ 80 | Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag | ||||
Vierter Abschnitt | |||||
Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften | |||||
§ 81 | Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz | ||||
§ 81a | Gerichtlicher Rechtsschutz | ||||
§ 81b | Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter | ||||
§ 81c | Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission | ||||
§ 82 | Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person | ||||
§ 82a | Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden | ||||
§ 83 | Auskunftsrecht der betroffenen Personen | ||||
§ 83a | Benachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten | ||||
§ 84 | Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch | ||||
§ 85 | Strafvorschriften | ||||
§ 85a | Bußgeldvorschriften | ||||
Drittes Kapitel | |||||
Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten | |||||
Erster Abschnitt | |||||
Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten | |||||
Erster Titel | |||||
Allgemeine Vorschriften | |||||
§ 86 | Zusammenarbeit | ||||
Zweiter Titel | |||||
Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander | |||||
§ 87 | Beschleunigung der Zusammenarbeit | ||||
§ 88 | Auftrag | ||||
§ 89 | Ausführung des Auftrags | ||||
§ 90 | Anträge und Widerspruch beim Auftrag | ||||
§ 91 | Erstattung von Aufwendungen | ||||
§ 92 | Kündigung des Auftrags | ||||
§ 93 | Gesetzlicher Auftrag | ||||
§ 94 | Arbeitsgemeinschaften | ||||
§ 95 | Zusammenarbeit bei Planung und Forschung | ||||
§ 96 | Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen | ||||
Dritter Titel | |||||
Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten | |||||
§ 97 | Durchführung von Aufgaben durch Dritte | ||||
§ 98 | Auskunftspflicht des Arbeitgebers | ||||
§ 99 | Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen | ||||
§ 100 | Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs | ||||
§ 101 | Auskunftspflicht der Leistungsträger | ||||
§ 101a | Mitteilungen der Meldebehörden | ||||
Zweiter Abschnitt | |||||
Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander | |||||
§ 102 | Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers | ||||
§ 103 | Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist | ||||
§ 104 | Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers | ||||
§ 105 | Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers | ||||
§ 106 | Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten | ||||
§ 107 | Erfüllung | ||||
§ 108 | Erstattung in Geld, Verzinsung | ||||
§ 109 | Verwaltungskosten und Auslagen | ||||
§ 110 | Pauschalierung | ||||
§ 111 | Ausschlussfrist | ||||
§ 112 | Rückerstattung | ||||
§ 113 | Verjährung | ||||
§ 114 | Rechtsweg | ||||
Dritter Abschnitt | |||||
Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte | |||||
§ 115 | Ansprüche gegen den Arbeitgeber | ||||
§ 116 | Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige | ||||
§ 117 | Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger | ||||
§ 118 | Bindung der Gerichte | ||||
§ 119 | Übergang von Beitragsansprüchen | ||||
Viertes Kapitel | |||||
Übergangs- und Schlussvorschriften | |||||
§ 120 | Übergangsregelung | ||||
Anlage (zu § 78a) |