In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden
- 1.
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Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel,
- 2.
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Offizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Sanitätsoffizier-Anwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker sowie Militärmusikoffizier-Anwärter erst mit der Beförderung zum Hauptmann,
- 3.
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Offiziere auf Zeit,
- 4.
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Offiziere der Reserve.