In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden 
        
            - 1.
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                Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel, 
- 2.
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                Offizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Sanitätsoffizier-Anwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker sowie Militärmusikoffizier-Anwärter erst mit der Beförderung zum Hauptmann, 
- 3.
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                Offiziere auf Zeit, 
- 4.
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                Offiziere der Reserve.