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See-Arbeitszeitverordnung (SeeAZV)
Verordnung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Besatzungen von Schiffen und Booten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 09.04.2013


§ 11 SeeAZV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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