See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAV)
Verordnung über die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt

Ausfertigungsdatum: 10.09.2013


§ 2 See-BAV Berufsbezeichnung, staatliche Anerkennung

Der Ausbildungsberuf in der Seeschifffahrt „Schiffsmechaniker“ oder „Schiffsmechanikerin“ ist staatlich anerkannt.