Ausfertigungsdatum: 25.07.2013
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2797)
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Die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen nachstehender Regelung: Seearbeitsgesetz, das dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in seiner geänderten Fassung (STCW-Übereinkommen) entspricht.
Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit:
Sonstige Bestimmungen:
| Dienstliche Stellung/Rang | Tägliche Regelarbeitszeit auf See | Tägliche Regelarbeitszeit im Hafen | Bemerkungen | Tägliche Gesamtarbeitszeit/ Gesamtruhezeit (Std.) | |||
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| Wachdienst (von … bis …) | Sonstige Pflichten (von … bis …) | Wachdienst (von … bis …) | Sonstige Pflichten (von … bis …)3 | Auf See | Im Hafen | ||
Unterschrift des Kapitäns: _______________________
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