(SEDDiktStiftG)
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Ausfertigungsdatum: 05.06.1998


§ 5 SEDDiktStiftG Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind

1.
der Stiftungsrat,
2.
der Vorstand.
Zur Beratung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Fachbeiräte berufen.