(SEDDiktStiftG)
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Ausfertigungsdatum: 05.06.1998


§ 1 SEDDiktStiftG Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen "Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.