Ausfertigungsdatum: 02.04.2009
Dieses Gesetz regelt den Umgang des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Suchdienst) und des Kirchlichen Suchdienstes des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes Deutschland (Kirchlicher Suchdienst) mit personenbezogenen Daten, soweit diese Suchdienste im Auftrag der Bundesregierung tätig sind.